AGB

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Indoor-Hundeschule Cuxhaven, Ina Niemann (Hundetrainerin),

Abendrothstraße 29, 27474 Cuxhaven

1. Allgemeines

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Leistungen der Hundetrainerin Ina Niemann, Geschäftssitz: siehe oben. Sie betreffen die Hundeschule, die Hundetagesstätte sowie den Hundefriseurbetrieb. Sie sind wesentlicher Bestandteil des mit dem jeweiligen Kunden geschlossenen Vertrages.

2. Vertragsgegenstand

Der jeweilige Vertragsgegenstand ergibt sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag. Dies können sein: Welpenkurse, Junghundkurse, Einzeltraining. Gruppentraining, Unterordnung, Nasenarbeit/Fährte, Agility, Mobility, Longieren, Fun-Gruppen, Dogscooting, Gymnastikstunde (in Zusammenarbeit mit Tierheilpraktiker und Tierphysiotherapeut), Seminare/Vorträge/Workshops (auch durch Tierärzte und externe Referenten)/Betreuung in der Hundetagesstätte/Hundefriseurleistungen. Es besteht die Möglichkeit, sich vor Vertragsbeginn über die Ausstattungen, Inhalt und Abläufe kostenlos beraten zu lassen.

Das Vertragsverhältnis hinsichtlich der Hundetagesstätte (HuTa) ist ein Mietvertrag mit Verpflegung und Auslauf.

Die Vertragsverhältnisse im Übrigen sind Dienstleistungsverträge, die Hundetrainerin schuldet dem Kunden also eine Dienstleistung und keinen Erfolg. Ob eine Teilnahme an der vertraglichen Vereinbarung im Ergebnis zum Erfolg führt, ist allenfalls wünschenswert, hängt jedoch von vielen Faktoren ab, die seitens der Hundetrainerin nicht voraussehbar sind und sich ggf. erst im Rahmen der Dienstleistung erkennbar ergeben, beispielhaft, aber nicht abschließend: Der Charakter des Hundes, die Erziehungsarbeit des Kunden, gesundheitliche Einschränkungen oder Besonderheiten im Verhalten des Hundes.

Die Hundetrainerin behält sich vor, Kunden oder Hunde, ohne Angaben von Gründen, abzulehnen.

3. Gesundheit des Hundes

Der Kunde hat den vollständigen, aktiven und aktuellen Impfschutz des Hundes vor Beginn der vertraglich vereinbarten Leistung nachzuweisen. Dabei hat der Impfschutz, insbesondere gegen Staupe, ansteckende Leberentzündung (H.c.c.), Zwingerhusten, Parvovirorse, Leptospirose und Tollwut (große Impfung; SHPPiLT) auf dem aktuellen Stand zu sein. Der Kunde ist verpflichtet, den bestehenden Impfschutz vor Beginn der vereinbarten Leistung unaufgefordert nachzuweisen.

Voraussetzung für die Benutzung der Trainingshalle und die Durchführung des Mietvertrags durch den Kunden ist, dass der Hund eine Mikrochipnummer besitzt.

Der Kunde versichert, dass der Hund frei von Parasiten und ansteckenden Krankheiten ist. Kranke Hunde oder läufige Hündinnen sind vom Gruppenunterricht/Seminaren/Mietverhältnis ausgeschlossen. Für eine Ausnahme muss die ausdrückliche Einwilligung der Hundetrainerin vorab eingeholt werden. Bei Hündinnen gilt dies insbesondere auch, wenn diese während der vertraglich vereinbarten Leistung läufig werden.

Der Kunde ist sich über die erhöhte Gefahr eines ungewollten Deckaktes bewusst. Mögliche Ersatzansprüche, die aus einem Deckakt entstehen, sind zwischen den Parteien ausgeschlossen, ebenso wie Folgekosten (gleich welcher Art), vom Wissen oder Unwissen der Parteien umfasst oder nicht, sowohl für die Vergangenheit als auch für die Zukunft.

Bei Bedenken über den Gesundheitszustand des Hundes kann die Hundetrainerin für die Anmeldung oder für das Weiterführen eines Kurses oder des Mietverhältnisses ein Attest über den gesundheitlichen Zustand des Hundes beim Kunden anfordern.

Die Hundetrainerin ist berechtigt, die Teilnehmer/Kunden und deren Hunde bei Gruppenveranstaltungen beliebig für die jeweilige Veranstaltung zusammenzubringen, auch wenn diese sich zeitlich nach anderen Kunden angemeldet bzw. erst später als der jeweils andere einen Dienstleistungsvertrag/Mietvertrag abgeschlossen haben. Dabei wird die Hundetrainerin die Eigenschaften/den Charakter sowie Vorerkrankungen der Tiere besonders berücksichtigen. Je Gruppenleistung sind bis zu 6 Hunde zulässig.

4. Haftpflichtversicherung

Für jeden teilnehmenden Hund muss eine Haftpflichtversicherung bestehen. Das Bestehen einer aktuellen Haftpflichtversicherung ist durch den Kunden ohne Aufforderung vor Beginn der vereinbarten Leistung der Hundetrainerin nachzuweisen.

5. Teilnahme an der vereinbarten Leistung

Die Hundetrainerin führt die einzelnen vereinbarten Leistungen sowie das Ausführen der Hunde in der Hundetagesstätte (Mietvertrag)(abgesehen von Vorträgen/Seminaren/Workshops Externer oder während der Kurse Kooperierender) grundsätzlich in Person aus, ist jedoch hierneben berechtigt, hierfür auch einen Verrichtungsgehilfen in Anspruch zu nehmen, der wenigstens die gleichen Qualifikationen aufweist oder aber auch im Hinblick auf zusätzliche Qualifikationen unterstützend tätig wird. In einem solchen Fall entstehen für den Kunden keine Extrakosten.

Jeder Hundehalter ist über den gesamten Zeitraum der vereinbarten Leistungen, verantwortlicher Hundehalter oder Tieraufseher im Sinne der §§ 833, 834 BGB.

Für den Fall von Hinterlassenschaften des Hundes während der vereinbarten Leistungen, an denen der Kunde teilnimmt, wird der Kunde diese sofort und ohne weitere Aufforderung aufnehmen und ordnungsgemäß entsorgen. Für das Mitnehmen entsprechender Beutel zum Aufnehmen der Hinterlassenschaft des Hundes sorgt jeder Kunde selbst.

Der Einsatz von Hilfsmitteln im Sinne des § 3 Satz 1 Nr. 11 Tierschutzgesetz ist verboten. Die vereinbarten Leistungen werden tierschutzkonform durchgeführt. Wird ein Hund entsprechend vorgestellt, so behält sich die Hundetrainerin vor, Anzeige beim zuständigen Veterinäramt zu erstatten.

Kinder unter 14 Jahren dürfen nur in Begleitung eines verantwortlichen Erwachsenen trainieren.

6. Haftung und Schadensersatz

Die Hundetrainerin ist im Besitz einer Betriebshaftpflichtversicherung. Zwischen den Parteien ist gleichwohl eine Haftung, gleich welcher Art, vom Wissen der Parteien erfasst oder nicht, sowohl für die Vergangenheit wie auch für die Zukunft ausgeschlossen, außer, der Hundetrainerin oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen wird Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen. Eine Haftung für Leben, Körper oder Gesundheit kommt nur in Betracht, wenn die Hundetrainerin oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden kann.

Ferner übernimmt die Hundetrainerin keinerlei Haftung für Schäden, die durch Spiel- und/oder Raufverletzungen entstanden sind.

Sollte ein Hund während der vertraglichen Leistung oder später erkranken und/ oder versterben, wird zwischen den Parteien ebenfalls die Haftung der Hundetrainerin ausgeschlossen, es sei denn, der Hundetrainerin ist auch hierzu ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln nachzuweisen.

Für Personen- oder Sachschäden ebenso wie für Vermögensschäden oder Schäden an anderen Tieren, welche durch den Hund während der vertraglichen Leistung verursacht werden, haftet ebenfalls allein der Kunde in vollem Umfange und in voller Höhe.

Beim Auslauf im Rahmen der Einmietung in die Hundetagesstätte haftet die Trainerin für Schäden Dritten gegenüber, welche durch das Tier entstanden sind, nur im Rahmen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, ansonsten haftet der Halter.

Die Hundetrainerin ist berechtigt, bei Störungen (innerhalb) der Leistungen, die vom unangemessenen Verhalten des Hundes und/oder des Kunden ausgehen, Weisungen gegenüber den Kunden zu erteilen, insbesondere die Kunden samt Hund z.B. des Platzes zu verweisen, oder zu separieren, sofern die Situation dies erfordert, um beispielsweise andere Kunden und deren Hunde oder Dritte bzw. sich selbst nicht zu gefährden. Die Kosten für den Ausfall der entsprechenden Leistung werden in dem Fall nicht erstattet.

Bei Veranstaltungen in der Trainingshalle der Hundetrainerin sowie beim Training mit Geräten oder durch die Hundetrainerin zur Verfügung gestellten Hilfsmitteln haben die Kunden sorgfältigen und den Gerätebestimmungen entsprechenden Umgang zu pflegen. Es gilt im Übrigen die dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung beigefügte Hallenordnung.

7. Anmeldung/Gebühren/Kosten/Vertragsbeendigung

Eine einmal erfolgte Anmeldung zu einer vertraglich vereinbarten Leistung ist mit Abschluss des Vertrages zwischen den Parteien verbindlich. Mit dem Vertragsabschluss erkennt der Kunde die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hundetrainerin als wesentlichen Bestandteil an.

Mit der Vertragsunterzeichnung ist die Zahlung der vereinbarten Gebühr fällig. Die Zahlung hat sofort, spätestens aber unmittelbar vor der jeweiligen Leistung auf Kosten des Kunden ohne Abzug auf das von der Hundetrainerin angegebene Konto oder in bar bei ihr eingehend zu erfolgen. Die Zahlung erfolgt auf das folgende Konto:

Kontoinhaberin Ina Niemann, IBAN: DE83 2419 1015 0013 6182 01, BIC: GenoDEF1SDE,

Bankinstitut: Volksbank Stade-Cuxhaven eG

Die Preise für die einzelnen Leistungen sind auf der Homepage der Hundetrainerin einsehbar.

Bei Stornierung oder Teilstornierung der vertraglich vereinbarten Leistung durch den Kunden hat dieser Schadensersatz in Höhe von 30% der Buchung zu leisten, soweit eine solche Stornierung wenigstens zwei Wochen vor der vereinbarten Leistung eingehend erfolgt. Erfolgt eine solche Stornierung im Zeitraum von zwei Wochen vor der vereinbarten Leistung, beträgt der Schadensersatz 100% der vereinbarten Gebühr. Eine Teilbetragsrückerstattung erfolgt dann nicht. Sofern es der Hundetrainerin gelingt, bei einer Stornierung oder Teilstornierung für den vereinbarten Leistungszeitraum Ersatz zu finden, entfällt ein Schadensersatzanspruch.


Sollte die Hundetrainerin einmal ausfallen und die vereinbarte Leistung nicht durch einen Verrichtungsgehilfen durchführen können, wird die vereinbarte Leistung zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt (dies gilt nicht für die Mietverträge der Hundetagesstätte, sofern es auf die Miete an bestimmten Tagen ankommt). Ein Schadensersatzanspruch des Kunden besteht in derlei Fällen nicht.

Eine Stornierung oder Teilstornierung hat schriftlich zu erfolgen. Bei den vorgenannten Fristen kommt es auf den Eingang der Erklärung, nicht auf das Absendedatum an. Das Fernbleiben von der vertraglichen Leistung gilt ebenfalls als Stornierung.

8. Mitwirkungspflichten des Kunden

Jeder Kunde ist im Interesse eines reibungslosen und gefahrlosen Schulungs-/Seminar-/Veranstaltungsablaufes verpflichtet, den Weisungen der Hundetrainerin oder eines ihrer Erfüllungsgehilfen Folge zu leisten. Beim Unterricht ist festes Schuhwerk zu tragen.

Die Hundetrainerin oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen ist berechtigt, Hunde und/oder aber auch die Kunden von der weiteren Durchführung an der vereinbarten Leistung auszuschließen, wenn nach ihrer Auffassung Kunden oder deren Tiere – auf welche Weise auch immer – gefährdend oder gefährdet erscheinen. So kann die Hundetrainerin oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen dann auch gegenüber dem Hundehalter und seinem Hund einen Platzverweis erteilen bzw. den Hund zurückgeben. Eine Erstattung des Kaufpreises/Mietpreises ist in dem Fall ausgeschlossen.

Dem Kunden ist es – außer bei ausdrücklich eingeholter Erlaubnis – untersagt, von der vereinbarten Leistung Film- oder Tonaufnahmen zu machen, gleich welcher Art oder mit welchem Gerät. Die Rechte derartiger Aufnahmen liegen allein bei der Hundetrainerin. In diesem Zusammenhang hat der Kunde ebenfalls sicherzustellen, dass die begleitenden Personen ebenfalls keine Film-/Fotoaufnahmen während der vereinbarten Leistung anfertigen.

Der Kunde erklärt seine ausdrückliche Zustimmung zu einer Verwendung und Veröffentlichung von Film-/Fotoaufnahmen, gleich welcher Art und mit welchem Gerät, seines Hundes, die während der vereinbarten Leistung durch die Hundetrainerin oder einer von ihr beauftragten Firma oder Person erstellt werden. Die Aufnahmen werden für die Hundetrainerin für die Homepage und die Facebook-Seite während des Unterrichtes/Mietverhältnisses gemacht und zu eigenen Werbezwecken veröffentlicht. Wenn eine Veröffentlichung des eigenen Bildes nicht gewünscht ist, so ist das bei der ersten Teilnahme an einem Kurs/Mietverhältnis/Dienstleistung oder anderweitiger Veranstaltung klar zu äußern. Die Fotoaufnahmen bleiben auch nach Beendigung der Teilnahme veröffentlicht.

Die Hundetrainerin verpflichtet sich, die Veröffentlichung von Film-/Fotoaufnahmen – gleich welcher Art und mit welchen Geräten – ausschließlich auf die inhaltliche Gestaltung der vereinbarten Leistung zu beschränken. Der Kunde hat in diesem Zusammenhang keinen Anspruch auf die Geltendmachung irgendeiner Vergütung oder irgendeines Schadensersatzes.

9. Ausschlussfristen, Verjährung

Ansprüche des Kunden gegenüber der Hundetrainerin müssen innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Beendigung des Leistungsverhältnisses/jeweiligen Vertrages schriftlich geltend gemacht werden, ansonsten sind diese ausgeschlossen. Sollte die Hundetrainerin hierauf nicht reagieren oder die geltend gemachten Ansprüche zurückweisen, sind die vermeintlichen Ansprüche des Kunden in einer direkt anschließenden weiteren Frist von drei Monaten gerichtlich geltend zu machen. Hiernach sind sie endgültig ausgeschlossen/verjährt.

10. Gerichtsstand

Alle Rechtsansprüche, die sich aus einem bestehenden Vertrag der Parteien ergeben, sind bei dem zuständigen Amtsgericht in Cuxhaven bzw. bei dem Landgericht Stade geltend zu machen. Gerichtsstand sämtlicher Vereinbarungen ist Cuxhaven.

11. Salvatorische Klausel

Sollte eine der vorgenannten Ziffern ungültig sein oder werden, so soll davon nicht der gesamte Vertrag betroffen sein bzw. nichtig werden. Stattdessen soll die ungültige Ziffer durch eine gültige Ziffer ersetzt werden, die dem mutmaßlichen Willen der Parteien – auch im wirtschaftlichen Sinne – bei Vertragsschluss am nächsten kommt bzw. entspricht.

Stand dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der 16.01.2020